Sexualisierte Gewalt meint jede sexuelle Handlung, die durch Erwachsene/ Jugendliche an, mit oder vor einem Kind gegen dessen Willen vorgenommen wird. Die Tatperson nutzt dabei die eigene Machtposition und die körperliche, psychische, kognitive und sprachliche Unterlegenheit des Kindes aus, um die eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.
Sexualisierte Gewalt umfasst hands-off Handlungen (zum Beispiel verbale Belästigung, Zeigen pornografischer Inhalte, Durchführen sexueller Handlungen vor dem Kind), sowie Hands-on Handlungen bei denen direkter Körperkontakt stattfindet (Berührungen des Kindes, Zwang zu sexuellen Handlungen, Vergewaltigung).
In Deutschland wird in der Öffentlichkeit in der Regel statt von sexualisierter Gewalt von sexuellem Missbrauch gesprochen. Auch im Strafrecht wird dieser Begriff verwendet, meint aber nur die strafbaren Formen sexueller Gewalt. Wir ziehen den Begriff sexualisierte Gewalt vor, da hier deutlich wird, dass es sich immer um eine Form von Gewalt handelt, die mit sexuellen Mitteln verübt wird.
Quelle: Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (o.J): Definition von sexuellem Missbrauch. URL unter: https://beauftragter-missbrauch.de/praevention/was-ist-sexueller-missbrauch/definition-von-sexuellem-missbrauch/ [Zuletzt abgerufen: 17.07.17]